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Antrag zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021

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Eingegangen in der Kategorie "Medien und Kultur" und mit der laufenden Nummer 506. Antragsteller ist/sind "BV Ostwestfalen-Lippe".

Der Digitaler Landeskongress möge beschließen:

Netzneutralität - Wettbewerb und Transparenz statt Verbote!

Wettbewerb und Transparenz sind zentrale Merkmale einer funktionierenden Marktwirtschaft. Auch bei der Bereitstellung von Internetzugängen haben diese Prinzipien ihre Gültigkeit. Durch Wettbewerb zwischen Internetprovidern können sich Kunden für den Service entscheiden, der am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen passt, allerdings nur, wenn sie transparent darüber informiert werden wie der Service gestaltet ist.

Netzneutralität hat eine besondere Stellung in der Telekommunikationswirtschaft. Netzneutralität bedeutet die absolute Gleichbehandlung aller Daten in einem Netzwerk, ungeachtet deren Ursprungs, Ziels oder Zwecks. Zum einen können Einschränkungen der Netzneutralität eine Einschränkung des Infrastrukturzugangs sein sowie Markteintrittshürden, zum anderen können Einschränkungen der Netzneutralität eine technische Notwendigkeit sein und im Rahmen der Vertragsfreiheit von Internetprovidern den Weg für neue Geschäftsmodelle ebnen. Um diese Konflikte miteinander zu vereinbaren, fordern die Jungen Liberalen NRW folgende Maßnahmen im Bereich der Netzneutralität:

Besondere Behandlung von Diensten von öffentlichem Interesse

Es gibt Dienste, bei denen einen Priorisierung ihrer Daten aufgrund ihrer sicherheitstechnischen Relevanz gerechtfertigt ist. Beispiele dafür sind die Telemedizin, autonome Autos oder die Kommunikation von öffentlichen Diensten wie die Feuerwehr oder Polizei. Verzögerungen der Datenübertragen, beispielsweise aufgrund einer zu hohen Netzwerkauslastung im Umkreis, können verheerende Auswirkungen haben und Menschenleben gefährden. Deswegen müssen Mechanismen bereitgestellt werden um solche Dienste priorisiert zu behandeln.

Mehr Transparenz

Kunden müssen genau wissen und leicht nachvollziehen können, welche Einschränkungen ein Internetprovider vornimmt, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Deswegen sollen Internetprovider Kunden vor Vertragsabschluss sowie mindestens jährlich über die Einschränkungen der Netzneutralität informieren, die ein Internetprovider vornimmt. Darüber hinaus müssen Änderungen jedem Kunden vor Eintritt der Änderung angezeigt werden.

Wechsel von Providern erleichtern

Bei Änderungen von Einschränkungen der Netzneutralität eines Providers muss ein Kunde das Recht haben, den Vertrag vor Eintritt der Änderungen zu beenden und zu einem anderen Provider zu wechseln. Ein Wechsel des Providers darf den Kunden keine Kosten bereiten. Auftretende Kosten für eine Umstellung müssen vom derzeitigen und dem neuen Provider jeweils zur Hälfte getragen werden. Das eingeführte Verbot des Routerzwangs begrüßen die Jungen Liberalen NRW.

Einschränkungen der Netzneutralität nur durch Provider

Die Netzneutralität sollte nur durch den Provider eines Kunden eingeschränkt werden dürfen. Unternehmen, die Internetinfrastruktur vermieten, sollen die Netzneutralität der Provider nicht einschränken dürfen.

Unzulässige Einschränkungen der Netzneutralität

Einige Einschränkungen der Netzneutralität sind so einschneidend, dass sie aufgrund der Freiheit des Internets pauschal nicht erlaubt sein dürfen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen, bei denen Provider den Zugang zu bestimmten Internetseiten oder Services nicht oder nur gegen Aufpreis zulassen. Darüber hinaus sollte es für einen Provider unzulässig sein, lediglich einzelne Dienste bevorzugt zu behandeln. So sollte es beispielsweise unzulässig sein, wenn ein Provider nur eigene Streamingdienste zero-rated. Im Einzelfall entscheidet die Bundesnetzagentur ob eine Verletzung der Netzneutralität zulässig ist.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

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