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Antrag zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021

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Eingegangen in der Kategorie "Wirtschaft, Arbeit und Finanzen" und mit der laufenden Nummer 716. Antragsteller ist/sind "JuLis Kreis Wesel".

Der Digitaler Landeskongress möge beschließen:

Gründer und Unternehmer in Handschellen - Wirtschaftliche Freiheit ins Grundgesetz

Die Jungen Liberalen NRW fordern Folgendes zu Art.4 Abs.4 GG zu ergänzen: Da wirtschaftliche Freiheit ein Garant für gesellschaftliche Freiheit ist, sind einschränkende Gesetze im Bezug auf Eigentum und Wirtschaft immer auf deren Vereinbarkeit mit der wirtschaftlichen Freiheit zu prüfen.

Als Freiheitskämpfer verstehen wir, Junge Liberale, uns auch als Anwälte der Marktwirtschaft. Aktuelle Entwicklungen und Gesetze auf Bundesebene verletzen massiv die unternehmerische, wirtschaftliche und somit folglich auch die gesellschaftliche Freiheit. Daher ist eine Ergänzung des Grundgesetzes, das sich zwar sehr ausdrücklich zum Schutz des Eigentums bekennt, aber im Bezug auf die Wirtschaftsordnung weitestgehend neutral bleibt, auf lange Sicht zur Sicherung der gesellschaftlichen freien Ordnung und des Wohlstands der kommenden Generationen unverzichtbar. Wer Autoritarismus in der Wirtschaft einen Platz gibt, wird dies auch in der Gesellschaft nicht verhindern können.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • Zu diesem Antrag liegen keine Änderungsanträge vor.
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