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Antrag zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021

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Eingegangen in der Kategorie "Innen und Recht" und mit der laufenden Nummer 336. Antragsteller ist/sind "LAK Sicherheit & Freiheit".

Der Digitaler Landeskongress möge beschließen:

Mit Sicherheit frei – Für ein rationales, ausgewogenes und liberales Notwehrrecht

Jeder Mensch hat das Recht auf Selbsterhaltung. Unsere liberale Verfassung garantiert das Recht auf Leben, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Eigentum. Diese individuellen Grundrechte besitzt jeder Mensch und es ist die höchste Aufgabe des Staates diese zu garantieren. In unserem liberalen Rechtsstaat sind wichtige Grundprinzipien verankert, die die Grundrechte des Individuums schützen – wie zum Beispiel der Grundsatz „Recht muss Unrecht nicht weichen“ und das Recht auf Selbsterhaltung durch Notwehr und Nothilfe.

Einschränkungen sind nur soweit zulässig, wie dies durch höherwertige Güter gerechtfertigt ist.  Der Staat ist deshalb Inhaber des Gewaltmonopols, besitzt aber nicht zugleich ein universelles Sicherheitsmonopol. Auch bürgerschaftliche Zusammenschlüsse und private Sicherheitsdienstleister haben das Recht, ohne Ausübung von Hoheitsrechten einen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung zu leisten.

Wir fordern daher, den privaten Erwerb von Schusswaffen, ohne die sog. bedürfnisgekoppelte Zweckbindung zu ermöglichen. Somit soll der Erwerb der Waffenbesitzkarte künftig, für jeden deutschen Staatsbürger nach Vollendung des 18 Lebensjahres, an die zentralen Restriktionen – wie die Vorlage eines von einschlägigen Vorstrafen freien Führungszeugnisses und dem Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde  – geknüpft sein Das bürokratische Verfahren der Bedürfnisprüfung entfällt.

Weiterhin wollen wir Möglichkeiten schaffen, dass Notwehrrecht im eigenen Heim effektiv ausüben zu können. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher eine Reform der Lagerungsvorschriften des Waffengesetzes. Die restriktiven Auflagen der Lagerung, nach welcher Waffen beispielsweise in Waffenschränken vom Grad 0 oder 1 gelagert werden müssen, sollen durch eine allgemeine Fahrlässigkeitsklausel, nach Vorbild des §36 Abs. 1 WaffG, ersetzt werden. Weiterhin soll das gemeinsame Lagern von Waffen und Munition künftig erlaubt sein. Darüber hinaus fordern die Jungen Liberalen NRW, dass der Besitz von Munition, die nicht dem Kaliber der auf der Waffenbesitzkarte eingetragenen Kaliber entspricht, nicht länger als Straftatbestand – äquivalent zum illegalen Waffenbesitz – behandelt wird, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll.

Das Notwehrrecht ist ein notwendiger Bestandteil eines freiheitlichen Rechtsstaats. Dort wo der Staat nicht eingreifen kann, muss der Einzelne seine Rechtsgüter effektiv verteidigen dürfen. Dies gilt umso mehr, als dass absolute, staatlich vermittelte Sicherheit in einem liberalen Rechtsstaat nicht möglich ist. Daher setzen die Jungen Liberalen NRW sich dafür ein, das Notwehrrecht rechtssicher auszugestalten. Der Angegriffene soll das zur Abwehr erforderliche Mittel einsetzen dürfen. Dies gilt uneingeschränkt auch für das Recht auf Eigentum. Notwehr dient nicht nur der Verteidigung individueller Rechte, sondern auch dem Schutz der Rechtsordnung als ganzer. Eine Relativierung des Notwehrrechts ist aus diesem Grunde unstatthaft.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14367] Streiche: Seite 1, Zeile 14 bis Seite 1, Zeile 38, Abschnitt: 1 (Antragsteller: KV Euskirchen). / V1

    Antragsteller ist/sind "KV Euskirchen".

    Streiche ab "Wir fordern daher, den privaten Erwerb von Schusswaffen, ohne die sog. bedürfnisgekoppelte Zweckbindung zu ermöglichen[...]"

     

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