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Antrag zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021

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Eingegangen in der Kategorie "Wirtschaft, Arbeit und Finanzen" und mit der laufenden Nummer 719. Antragsteller ist/sind "KV Mülheim, KV Oberhausen, Johannes Boch".

Der Digitaler Landeskongress möge beschließen:

Bodenwertsteuer: einfach, niedrig und gerecht

Wir Junge Liberale setzen uns für ein gerechtes Steuersystem ein, das Leistung nicht bestraft, sondern den Bürger möglichst wenig belastet. Dabei sind Steuern, die keine ineffiziente Lenkungswirkung haben, gegenüber solchen, die unmittelbar Wohlfahrtsverluste verursachen, zu bevorzugen.

Mit ihrem bürokratischen Vorschlag zur Reform der Grundsteuer hat die Bundesregierung die Chance verpasst, einen Schritt hin zu einem effizienteren und transparenteren Steuersystem zu machen. Wir fordern das Land Nordrhein-Westfalen daher auf, von der Öffnungsklausel für die Länder Gebrauch zu machen und eine von der des Bundes abweichende Regelung zu treffen:

Die Jungen Liberalen fordern, die Grundsteuer durch eine reine Bodenwertsteuer zu ersetzen. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer soll künftig lediglich der Wert des unbebauten Grundstücks sein. Dadurch entfallen sowohl die Unterscheidung zwischen Grundsteuer A und B als auch die Grundsteuermesszahl.

  • Gegenüber Grundsteuermodellen, die Eigenschaften von Gebäuden in die Bemessungsgrundlage einfließen lassen, wird der Verwaltungsaufwand für die Erhebung bei der Bodenwertsteuer deutlich reduziert: Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts sind die Bodenrichtwerte, die ohnehin regelmäßig und flächendeckend erhoben werden.
  • Angesichts eines besonders in vielen Städten angespannten Wohnungsmarktes dürfen Investitionen in Wohnungen nicht länger durch höhere Steuern bestraft werden. Stattdessen wollen wir vielmehr die Bautätigkeit dadurch anregen, dass Gebäude künftig durch die Grundsteuer nicht mehr belastet werden.

[Alternative 1:] Die Grundsteuer soll eine Gemeindesteuer bleiben; den Gemeinden soll weiterhin das Hebesatzrecht und das gesamte Aufkommen zustehen. Ferner soll der Bund im Sinne des Subsidiaritätsprinzips von seiner Gesetzgebungskompetenz zur Grundsteuer keinen Gebrauch mehr machen; idealerweise soll diese wegfallen.

[Alternative 2:] Darüber hinaus wollen wir mittelfristig neben den Gemeinden auch dem Land und dem Bund ein Hebesatzrecht auf die Grundsteuer einschließlich des dadurch entstehenden Steueraufkommens einräumen. Dafür müssen allerdings zwingend andere Steuern in mindestens gleicher Höhe wegfallen.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • Zu diesem Antrag liegen keine Änderungsanträge vor.
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