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Antrag zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021

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Eingegangen in der Kategorie "Wirtschaft, Arbeit und Finanzen" und mit der laufenden Nummer 701. Antragsteller ist/sind "BV Düsseldorf".

Der Digitaler Landeskongress möge beschließen:

Mitarbeiterbeteiligungen in Startups erleichtern!

Mitarbeiterbeteiligung ist in Deutschland aus steuerlichen Gründen unattraktiver und aus gesellschaftsrechtlichen Gründen teurer als in den meisten Industrienationen der Welt. Startups haben aber aufgrund von grundsätzlicher Kapital- und Ressourcenknappheit nicht die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter über überdurchschnittlich hohe Gehaltszahlungen für sich zu gewinnen und an sich zu binden. Daher ist es für sie von großer Bedeutung Instrumente der Mitarbeiterbeteiligung zu nutzen, um an Humankapital zu kommen. Dabei treten aber in unserem Land insbesondere zwei große Probleme für Startups auf. 1) Mit der Besteuerung des „trockenen Einkommens“ werden den Startups viele Steine auf den Weg gelegt. Trockenes Einkommen entsteht in allen Konstellationen, in denen dem Mitarbeiter Anteile unter dem Verkehrswert eingeräumt werden, also bei der unentgeltlichen oder verbilligten Einräumung von Gesellschaftsanteilen. Obwohl die Gesellschaftsanteile bei Startups i.d.R. illiquide sind und zu keinen kurzfristigen Einzahlungen führen, wird auf das trockene Einkommen Einkommensteuer fällig, was eine große Hürde für Mitarbeiterbeteiligungen darstellt. Daher setzen wir Junge Liberale uns dafür ein, die Besteuerung von trockenem Einkommen in allen betroffenen Gestaltungsvarianten bestmöglich zu verhindern, um Mitarbeiterbeteiligungen zu erleichtern und diese unter Umständen erst zu ermöglichen. 2) Die Einkünfte aus der Mitarbeiterbeteiligung sind im Einzelfall abzugrenzen, ob diese steuerrechtlich als Einkünfte aus Dienstverhältnis oder als Kapitaleinkünfte zu versteuern sind. Die Rechtsprechung unterscheidet sich im Detail je nach Bundesland und führt zur Rechtsunsicherheit sowie zu hohen Beratungskosten bei der Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen bei den Startups. Wir fordern eine Möglichkeit für eine Mitarbeiterbeteiligung, die mit geringen Transaktionskosten und hoher Rechtssicherheit nur einer Endbesteuerung nach der Kapitalertragssteuer unterliegt.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • Zu diesem Antrag liegen keine Änderungsanträge vor.
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