Antrag zum Digitaler Landeskongress

Antrag 506

Digitaler Landeskongress der Jungen Liberalen NRW
26.-27. Februar 2021


Antragsteller: BV Ostwestfalen-Lippe


Status: [  ] angenommen [  ] nicht angenommen [  ] verwiesen an: ___________________________

Der Digitaler Landeskongress möge beschließen:

1Netzneutralität - Wettbewerb und Transparenz statt
2Verbote!

3Wettbewerb und Transparenz sind zentrale Merkmale einer funktionierenden Marktwirtschaft.

4Auch bei der Bereitstellung von Internetzugängen haben diese Prinzipien ihre Gültigkeit. Durch
5Wettbewerb zwischen Internetprovidern können sich Kunden für den Service entscheiden, der
6am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen passt, allerdings nur, wenn sie transparent
7darüber informiert werden wie der Service gestaltet ist.

8Netzneutralität hat eine besondere Stellung in der Telekommunikationswirtschaft. Netzneutralität

9bedeutet die absolute Gleichbehandlung aller Daten in einem Netzwerk, ungeachtet deren
10Ursprungs, Ziels oder Zwecks. Zum einen können Einschränkungen der Netzneutralität eine
11Einschränkung des Infrastrukturzugangs sein sowie Markteintrittshürden, zum anderen können
12Einschränkungen der Netzneutralität eine technische Notwendigkeit sein und im Rahmen der
13Vertragsfreiheit von Internetprovidern den Weg für neue Geschäftsmodelle ebnen. Um diese
14Konflikte miteinander zu vereinbaren, fordern die Jungen Liberalen NRW folgende Maßnahmen
15im Bereich der Netzneutralität:

16Besondere Behandlung von Diensten von öffentlichem Interesse

17Es gibt Dienste, bei denen einen Priorisierung ihrer Daten aufgrund ihrer sicherheitstechnischen

18Relevanz gerechtfertigt ist. Beispiele dafür sind die Telemedizin, autonome Autos oder die
19Kommunikation von öffentlichen Diensten wie die Feuerwehr oder Polizei. Verzögerungen der
20Datenübertragen, beispielsweise aufgrund einer zu hohen Netzwerkauslastung im Umkreis,
21können verheerende Auswirkungen haben und Menschenleben gefährden. Deswegen müssen
22Mechanismen bereitgestellt werden um solche Dienste priorisiert zu behandeln.

23Mehr Transparenz

24Kunden müssen genau wissen und leicht nachvollziehen können, welche Einschränkungen ein

25Internetprovider vornimmt, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Deswegen sollen
26Internetprovider Kunden vor Vertragsabschluss sowie mindestens jährlich über die
27Einschränkungen der Netzneutralität informieren, die ein Internetprovider vornimmt. Darüber
28hinaus müssen Änderungen jedem Kunden vor Eintritt der Änderung angezeigt werden.

29Wechsel von Providern erleichtern

30Bei Änderungen von Einschränkungen der Netzneutralität eines Providers muss ein Kunde das

31Recht haben, den Vertrag vor Eintritt der Änderungen zu beenden und zu einem anderen
32Provider zu wechseln. Ein Wechsel des Providers darf den Kunden keine Kosten bereiten.
33Auftretende Kosten für eine Umstellung müssen vom derzeitigen und dem neuen Provider
34jeweils zur Hälfte getragen werden. Das eingeführte Verbot des Routerzwangs begrüßen die
35Jungen Liberalen NRW.

36Einschränkungen der Netzneutralität nur durch Provider

37Die Netzneutralität sollte nur durch den Provider eines Kunden eingeschränkt werden dürfen.

38Unternehmen, die Internetinfrastruktur vermieten, sollen die Netzneutralität der Provider nicht
39einschränken dürfen.

40Unzulässige Einschränkungen der Netzneutralität

41Einige Einschränkungen der Netzneutralität sind so einschneidend, dass sie aufgrund der

42Freiheit des Internets pauschal nicht erlaubt sein dürfen. Dazu gehören insbesondere
43Maßnahmen, bei denen Provider den Zugang zu bestimmten Internetseiten oder Services nicht
44oder nur gegen Aufpreis zulassen. Darüber hinaus sollte es für einen Provider unzulässig sein,
45lediglich einzelne Dienste bevorzugt zu behandeln. So sollte es beispielsweise unzulässig sein,
46wenn ein Provider nur eigene Streamingdienste zero-rated. Im Einzelfall entscheidet die
47Bundesnetzagentur ob eine Verletzung der Netzneutralität zulässig ist.


Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.