Antrag zum Digitaler Landeskongress

Antrag 336

Digitaler Landeskongress der Jungen Liberalen NRW
26.-27. Februar 2021


Antragsteller: LAK Sicherheit & Freiheit


Status: [  ] angenommen [  ] nicht angenommen [  ] verwiesen an: ___________________________

Der Digitaler Landeskongress möge beschließen:

1Mit Sicherheit frei – Für ein rationales, ausgewogenes und
2liberales Notwehrrecht

3Jeder Mensch hat das Recht auf Selbsterhaltung. Unsere liberale Verfassung garantiert das

4Recht auf Leben, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Eigentum. Diese
5individuellen Grundrechte besitzt jeder Mensch und es ist die höchste Aufgabe des Staates diese
6zu garantieren. In unserem liberalen Rechtsstaat sind wichtige Grundprinzipien verankert, die die
7Grundrechte des Individuums schützen – wie zum Beispiel der Grundsatz „Recht muss Unrecht
8nicht weichen“ und das Recht auf Selbsterhaltung durch Notwehr und Nothilfe.

9Einschränkungen sind nur soweit zulässig, wie dies durch höherwertige Güter gerechtfertigt ist.

10 Der Staat ist deshalb Inhaber des Gewaltmonopols, besitzt aber nicht zugleich ein universelles
11Sicherheitsmonopol. Auch bürgerschaftliche Zusammenschlüsse und private
12Sicherheitsdienstleister haben das Recht, ohne Ausübung von Hoheitsrechten einen Beitrag zur
13Rechtsdurchsetzung zu leisten.

14Wir fordern daher, den privaten Erwerb von Schusswaffen, ohne die sog. bedürfnisgekoppelte

15Zweckbindung zu ermöglichen. Somit soll der Erwerb der Waffenbesitzkarte künftig, für jeden
16deutschen Staatsbürger nach Vollendung des 18 Lebensjahres, an die zentralen Restriktionen –
17wie die Vorlage eines von einschlägigen Vorstrafen freien Führungszeugnisses und dem
18Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde  – geknüpft sein Das bürokratische
19Verfahren der Bedürfnisprüfung entfällt.

20Weiterhin wollen wir Möglichkeiten schaffen, dass Notwehrrecht im eigenen Heim effektiv

21ausüben zu können. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher eine Reform der
22Lagerungsvorschriften des Waffengesetzes. Die restriktiven Auflagen der Lagerung, nach
23welcher Waffen beispielsweise in Waffenschränken vom Grad 0 oder 1 gelagert werden müssen,
24sollen durch eine allgemeine Fahrlässigkeitsklausel, nach Vorbild des §36 Abs. 1 WaffG, ersetzt
25werden. Weiterhin soll das gemeinsame Lagern von Waffen und Munition künftig erlaubt sein.
26Darüber hinaus fordern die Jungen Liberalen NRW, dass der Besitz von Munition, die nicht dem
27Kaliber der auf der Waffenbesitzkarte eingetragenen Kaliber entspricht, nicht länger als
28Straftatbestand – äquivalent zum illegalen Waffenbesitz – behandelt wird, sondern als
29Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll.

30Das Notwehrrecht ist ein notwendiger Bestandteil eines freiheitlichen Rechtsstaats. Dort wo der

31Staat nicht eingreifen kann, muss der Einzelne seine Rechtsgüter effektiv verteidigen dürfen.
32Dies gilt umso mehr, als dass absolute, staatlich vermittelte Sicherheit in einem liberalen
33Rechtsstaat nicht möglich ist. Daher setzen die Jungen Liberalen NRW sich dafür ein, das
34Notwehrrecht rechtssicher auszugestalten. Der Angegriffene soll das zur Abwehr erforderliche
35Mittel einsetzen dürfen. Dies gilt uneingeschränkt auch für das Recht auf Eigentum. Notwehr
36dient nicht nur der Verteidigung individueller Rechte, sondern auch dem Schutz der
37Rechtsordnung als ganzer. Eine Relativierung des Notwehrrechts ist aus diesem Grunde
38unstatthaft.

39Begründung:

40Erfolgt mündlich.


Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.