Antrag zum Digitaler Landeskongress

Antrag 257

Digitaler Landeskongress der Jungen Liberalen NRW
26.-27. Februar 2021


Antragsteller: BV Niederrhein


Status: [  ] angenommen [  ] nicht angenommen [  ] verwiesen an: ___________________________

Der Digitaler Landeskongress möge beschließen:

1Familienleben für alle! - Geschlechtergerechtigkeit auch
2im Familienrecht

3Wir Julis setzen uns seit geraumer Zeit für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Darum

4kämpfen wir an allen Fronten dafür, dass es keine Diskriminierung oder Benachteiligung eines
5Geschlechts mehr gibt. Dennoch sind uns Quoten-Regelungen, wie sie uns in jüngster
6Vergangenheit zunehmend in Politik und Wirtschaft begegnen, fremd. Wir setzen uns für eine
7Gesellschaft ein, in der wir einander nicht anhand derartiger Merkmale beurteilen, sondern
8unabhängig von biologischen Merkmalen jeder die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten
9hat. In vielen Bereichen ist das in der Vergangenheit bereits gelungen. In einem Rechtsgebiet
10stehen wir jedoch erst am Anfang derartiger Reformen: Das Familienrecht.

  1. 1.
    11Mehr als nur ein Wochenende

12Die Düsseldorfer Tabelle, anhand derer der Kindesunterhalt getrennt lebender Eltern berechnet

13wird, stammt aus einer Zeit, in der es klassischerweise einen betreuenden und einen
14erwerbstätigen Elternteil gab. Anhand des Nettogehalts des erwerbstätigen Elternteils wird ein
15Betrag errechnet, den er dem Kind monatlich zur Lebenshaltung schuldet. Dabei wird davon
16ausgegangen, dass der betreuende Elternteil den Großteil der Erziehungsarbeit schultert und der
17andere Elternteil allenfalls ein „Wochenendpapa“ bzw. eine „Wochenendmama“ ist. Diese
18Annahme ist in einer Zeit mit sich stets entwickelnden Familienmodellen nicht mehr zeitgemäß.
19Längst sind die Aufgaben bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern nicht mehr so klar
20aufgeteilt, wie es die Düsseldorfer Tabelle voraussetzt. Die Erziehungsverantwortung wird
21zunehmend zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt, insbesondere durch den Umstand, dass
22mangels Ehegattenunterhalt nach der Scheidung beide Elternteile wieder für ihr Auskommen
23verantwortlich sind. Wenn also die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung neu verteilt
24wird, sollte auch die finanzielle Verantwortung aufgeteilt werden.

25Darum fordern wir als Junge Liberale:

26In derartigen Fällen sollte die Betreuungsarbeit des unterhaltspflichtigen Elternteils auf die

27Unterhaltspflicht angerechnet werden. Es ist nicht einsehbar, weshalb ein Elternteil, der
28tageweise sein Kind zusätzlich betreut, die selbe Unterhaltspflicht haben sollte wie ein Elternteil,
29der gar keinen Kontakt zu seinem Kind hat. Insbesondere muss hier abgewogen werden und die
30Anrechnung anhand von Kriterien wie Umfeld des Kindes beim erwerbstätigen Elternteil,
31räumliche Situation und die zeitliche Aufteilung der Betreuung beider Elternteile eine Rolle
32spielen.

  1. 1.
    33Mein Kind will mich nicht mehr sehen

34Darüber hinaus gibt es zunehmend Fälle, in denen Kinder nach der Trennung bzw. Scheidung

35von einem Elternteil dahingehend beeinflusst werden, dass die Kinder schlussendlich den
36anderen Elternteil aus eigenem Willen heraus nicht mehr sehen wollen. Durch Sätze wie „Die
37Mama/Der Papa hat dich nicht mehr lieb.“ Oder „Die Mama/Der Papa will dich gar nicht mehr
38sehen.“ wird in einer Weise auf Kinder Einfluss genommen, die teils unwiderrufliche Distanz
39schafft. Kommen solche Fälle vor ein Familiengericht, wird trotz allem dem beeinflussenden
40Elternteil oftmals das Sorgerecht zugesprochen, weil es in solchen Prozessen richtigerweise
41zuvorderst um das Kindeswohl geht. Will ein Kind einen Elternteil nicht mehr sehen, darf und
42sollte man es auch nicht zwingen. Für den anderen Elternteil ist eine derartige Situation nicht nur
43mit Blick auf das Verhältnis zu seinem Kind dramatisch. Auch ist die völlige Ablehnung durch das
44eigene Kind nach einer Scheidung eine enorme psychische Belastung.

45Darum fordern wir Junge Liberale:

46Natürlich kann eine derartig belastete Beziehung nur schwerlich gerettet werden. Es ist jedoch

47nicht einsehbar, weshalb ein Elternteil das Vorgehen und die Einflussnahme seines Ex-Partners
48oder seiner Ex-Partnerin akzeptieren müssen sollte. Daher setzen wir uns dafür ein, dass es
49zwischen beiden Elternteilen einen Schadensersatzanspruch gibt. Dieser sollte als
50Voraussetzung die Einflussnahme auf das Kind und die Unrichtigkeit der Aussagen des
51einflussnehmenden Elternteils auf der einen Seite und die Kontaktverweigerung des Kindes auf
52der anderen Seite haben. Wir sind uns bewusst darüber, dass der Beweis hierüber nicht immer
53erbracht werden kann. Aber auch wenn Kinder oftmals schlechte Zeugen sind, so hat ein
54derartiger Schadensersatzanspruch zumindest eine Warnfunktion, sodass Elternteile in Zukunft
55eher darüber nachdenken, ob sie ihre Kinder zu Soldaten in ihrem Scheidungskrieg machen.


Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.