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3Wir Julis setzen uns seit geraumer Zeit für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Darum
4kämpfen wir an allen Fronten dafür, dass es keine Diskriminierung oder Benachteiligung eines 5Geschlechts mehr gibt. Dennoch sind uns Quoten-Regelungen, wie sie uns in jüngster 6Vergangenheit zunehmend in Politik und Wirtschaft begegnen, fremd. Wir setzen uns für eine 7Gesellschaft ein, in der wir einander nicht anhand derartiger Merkmale beurteilen, sondern 8unabhängig von biologischen Merkmalen jeder die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten 9hat. In vielen Bereichen ist das in der Vergangenheit bereits gelungen. In einem Rechtsgebiet 10stehen wir jedoch erst am Anfang derartiger Reformen: Das Familienrecht.12Die Düsseldorfer Tabelle, anhand derer der Kindesunterhalt getrennt lebender Eltern berechnet
13wird, stammt aus einer Zeit, in der es klassischerweise einen betreuenden und einen 14erwerbstätigen Elternteil gab. Anhand des Nettogehalts des erwerbstätigen Elternteils wird ein 15Betrag errechnet, den er dem Kind monatlich zur Lebenshaltung schuldet. Dabei wird davon 16ausgegangen, dass der betreuende Elternteil den Großteil der Erziehungsarbeit schultert und der 17andere Elternteil allenfalls ein „Wochenendpapa“ bzw. eine „Wochenendmama“ ist. Diese 18Annahme ist in einer Zeit mit sich stets entwickelnden Familienmodellen nicht mehr zeitgemäß. 19Längst sind die Aufgaben bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern nicht mehr so klar 20aufgeteilt, wie es die Düsseldorfer Tabelle voraussetzt. Die Erziehungsverantwortung wird 21zunehmend zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt, insbesondere durch den Umstand, dass 22mangels Ehegattenunterhalt nach der Scheidung beide Elternteile wieder für ihr Auskommen 23verantwortlich sind. Wenn also die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung neu verteilt 24wird, sollte auch die finanzielle Verantwortung aufgeteilt werden.25Darum fordern wir als Junge Liberale:
26In derartigen Fällen sollte die Betreuungsarbeit des unterhaltspflichtigen Elternteils auf die
27Unterhaltspflicht angerechnet werden. Es ist nicht einsehbar, weshalb ein Elternteil, der 28tageweise sein Kind zusätzlich betreut, die selbe Unterhaltspflicht haben sollte wie ein Elternteil, 29der gar keinen Kontakt zu seinem Kind hat. Insbesondere muss hier abgewogen werden und die 30Anrechnung anhand von Kriterien wie Umfeld des Kindes beim erwerbstätigen Elternteil, 31räumliche Situation und die zeitliche Aufteilung der Betreuung beider Elternteile eine Rolle 32spielen.34Darüber hinaus gibt es zunehmend Fälle, in denen Kinder nach der Trennung bzw. Scheidung
35von einem Elternteil dahingehend beeinflusst werden, dass die Kinder schlussendlich den 36anderen Elternteil aus eigenem Willen heraus nicht mehr sehen wollen. Durch Sätze wie „Die 37Mama/Der Papa hat dich nicht mehr lieb.“ Oder „Die Mama/Der Papa will dich gar nicht mehr 38sehen.“ wird in einer Weise auf Kinder Einfluss genommen, die teils unwiderrufliche Distanz 39schafft. Kommen solche Fälle vor ein Familiengericht, wird trotz allem dem beeinflussenden 40Elternteil oftmals das Sorgerecht zugesprochen, weil es in solchen Prozessen richtigerweise 41zuvorderst um das Kindeswohl geht. Will ein Kind einen Elternteil nicht mehr sehen, darf und 42sollte man es auch nicht zwingen. Für den anderen Elternteil ist eine derartige Situation nicht nur 43mit Blick auf das Verhältnis zu seinem Kind dramatisch. Auch ist die völlige Ablehnung durch das 44eigene Kind nach einer Scheidung eine enorme psychische Belastung.45Darum fordern wir Junge Liberale:
46Natürlich kann eine derartig belastete Beziehung nur schwerlich gerettet werden. Es ist jedoch
47nicht einsehbar, weshalb ein Elternteil das Vorgehen und die Einflussnahme seines Ex-Partners 48oder seiner Ex-Partnerin akzeptieren müssen sollte. Daher setzen wir uns dafür ein, dass es 49zwischen beiden Elternteilen einen Schadensersatzanspruch gibt. Dieser sollte als 50Voraussetzung die Einflussnahme auf das Kind und die Unrichtigkeit der Aussagen des 51einflussnehmenden Elternteils auf der einen Seite und die Kontaktverweigerung des Kindes auf 52der anderen Seite haben. Wir sind uns bewusst darüber, dass der Beweis hierüber nicht immer 53erbracht werden kann. Aber auch wenn Kinder oftmals schlechte Zeugen sind, so hat ein 54derartiger Schadensersatzanspruch zumindest eine Warnfunktion, sodass Elternteile in Zukunft 55eher darüber nachdenken, ob sie ihre Kinder zu Soldaten in ihrem Scheidungskrieg machen.Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.