Der Digitaler Landeskongress möge beschließen:
1Mitarbeiterbeteiligungen in Startups erleichtern!
2Mitarbeiterbeteiligung ist in Deutschland aus steuerlichen Gründen unattraktiver und aus
3gesellschaftsrechtlichen Gründen teurer als in den meisten Industrienationen der Welt. Startups
4haben aber aufgrund von grundsätzlicher Kapital- und Ressourcenknappheit nicht die
5Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter über überdurchschnittlich hohe Gehaltszahlungen für sich zu
6gewinnen und an sich zu binden. Daher ist es für sie von großer Bedeutung Instrumente der
7Mitarbeiterbeteiligung zu nutzen, um an Humankapital zu kommen. Dabei treten aber in unserem
8Land insbesondere zwei große Probleme für Startups auf. 1) Mit der Besteuerung des "trockenen
9Einkommens" werden den Startups viele Steine auf den Weg gelegt. Trockenes Einkommen
10entsteht in allen Konstellationen, in denen dem Mitarbeiter Anteile unter dem Verkehrswert
11eingeräumt werden, also bei der unentgeltlichen oder verbilligten Einräumung von
12Gesellschaftsanteilen. Obwohl die Gesellschaftsanteile bei Startups i.d.R. illiquide sind und zu
13keinen kurzfristigen Einzahlungen führen, wird auf das trockene Einkommen Einkommensteuer
14fällig, was eine große Hürde für Mitarbeiterbeteiligungen darstellt. Daher setzen wir Junge
15Liberale uns dafür ein, die Besteuerung von trockenem Einkommen in allen betroffenen
16Gestaltungsvarianten bestmöglich zu verhindern, um Mitarbeiterbeteiligungen zu erleichtern und
17diese unter Umständen erst zu ermöglichen. 2) Die Einkünfte aus der Mitarbeiterbeteiligung sind
18im Einzelfall abzugrenzen, ob diese steuerrechtlich als Einkünfte aus Dienstverhältnis oder als
19Kapitaleinkünfte zu versteuern sind. Die Rechtsprechung unterscheidet sich im Detail je nach
20Bundesland und führt zur Rechtsunsicherheit sowie zu hohen Beratungskosten bei der
21Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen bei den Startups. Wir fordern eine Möglichkeit für eine
22Mitarbeiterbeteiligung, die mit geringen Transaktionskosten und hoher Rechtssicherheit nur einer
23Endbesteuerung nach der Kapitalertragssteuer unterliegt.
Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt als reine Vorschau.
Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Digitaler Landeskongress am 26.-27. Februar 2021.